Erinnerung Dienstanweisung 5.1.10 (COVID-19)
Anweisungen anhand der Dienstanweisung 5.1.10
- Das Feuerwehrhaus darf nur von gesunden aktiven Feuerwehrmitgliedern zu Einsatzzwecken betreten werden.
- Bei Einsätzen ist vor dem Feuerwehrhaus zu warten (Abstand untereinander), um die Anweisungen des Einsatzleiters entgegen zu nehmen.
- Zu Einsätzen ist nur in unbedingt notwendiger Mannschaftsstärke auszurücken.
- Sozialkontakt untereinander und mit anderen Feuerwehreinheiten sowie mit der Zivilbevölkerung ist auf das Minimum zu reduzieren (Abstand min. 1 Meter).
- Einsatz-Hygiene: Händewaschen mit Seife, Hände desinfizieren, Mundschutz, Einweghandschuhe (unmittelbar nach Abschluss des Einsatzes und im Feuerwehrhaus).
- Essen und Trinken ist während des Einsatzes und im Feuerwehrhaus untersagt.
- Dokumentation: Wer ist mit welchem Einsatzfahrzeug ausgerückt?
- Erkrankungsfälle sind umgehend dem Kommandanten zu melden (von an Einsätzen beteiligten Personen und von Feuerwehrmitgliedern).
Der Kommandant
SCHULUNGSVIDEOS zu COVID-19 unter folgendem Link:
https://www.noe122.at/covid-19/videos